Häufige Fragen
Hier findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen. Du hast noch weitere Fragen? Dann melde dich einfach bei Stephanie Walter unter s.walter@lorsch.de oder telefonisch unter 06251- 58478-13
Wann beginnt der Konzeptwettbewerb?
Der Konzeptwettbewerb beginnt am 01.06.2024. Ab diesem Zeitpunkt kannst du deine Bewerbung einreichen.
Wann endet der Konzeptwettbewerb?
Der Wettbewerb endet am 12.07.2024. Bis zu diesem Tag kannst du deine Bewerbung einreichen.
Wie kann ich an dem Wettbewerb teilnehmen?
Um am Wettbewerb teilzunehmen, schickst du einfach das ausgefüllte Bewerbungsformular und deinen Businessplan per E-Mail an Stephanie Walter unter s.walter@lorsch.de. Wenn du Unterstützung bei der Erstellung deines Business-Plans benötigst, kannst du dich vertrauensvoll an unser Gründerzentrum wenden. Tim Rückert ist per Mail unter t.rueckert@lorsch.de oder telefonisch unter 06251 - 58478-18 erreichbar.
Wer kann an dem Konzeptwettbewerb teilnehmen?
Der Konzeptwettbewerb richtet sich sowohl an Gründer*innen im Bereich Einzelhandel und Gastronomie als auch an Unternehmer*innen, die ihren Standort nach Lorsch verlagern möchten. Ausgeschlossen sind reine Dienstleister und national agierende Filialisten.
Was gehört alles in einen Business-Plan?
Dein Business-Plan sollte maximal 10 Seite umfassen und folgende Themenbereiche behandeln:
- Was ist dein Geschäftskonzept?
- Wer bist du / dein Gründungsteam und welche Kompetenzen und Erfahrungen bringt ihr mit?
- Analyse des Marktpotenzials, der Wettbewerbssituation und der Zielgruppendefinition
- Wirtschaftliche Betrachtung des Konzepts (klare Zahlen)
- Warum soll die Jury gerade dein Konzept auszeichnen?
Kann ich mich auch mit mehreren Konzepten bewerben?
Eine Bewerbung mit mehreren Konzepten ist möglich. Wir halten es jedoch für sinnvoll, sich auf ein Geschäftskonzept zu konzentrieren.
Muss ich die Immobilie mieten, wenn ich gewinne?
Grundsätzlich können wir zu nichts „zwingen“. Wir würden uns aber freuen, wenn sich nur Personen bewerben, die ihr Konzept im Falle eines Gewinns auch tatsächlich umsetzen wollen.
Wie lange bin ich an die Immobilie gebunden?
Mit der Annahme des Gewinns verpflichtest du dich, dein Geschäft oder deinen Gastronomiebetrieb für mindestens 24 Monate am Standort Lorsch in der Immobilie zu betreiben.
Kann ich mir die Immobilie vorher anschauen?
Selbstverständlich kannst du die Immobilie vorher besichtigen. Auch ein Kennenlernen der Vermieter*in ist möglich. Melde dich einfach bei Stephanie Walter unter s.walter@lorsch.de oder telefonisch unter 06251- 83047540.
Hast du noch weitere Fragen?
Dann melde dich einfach bei Stephanie Walter unter s.walter@lorsch.de oder telefonisch unter 06251- 58478-13