Lorscher Stadtgutschein +++ Startschuss zum 01. Juli
Am 01. Juli geht es los. Der Lorscher Stadtgutschein ist da! Ein neues, zeitgemäßes und gleichzeitig modernes Gutscheinsystem, von dem alle Lorscherinnen und Lorscher, aber natürlich auch die teilnehmenden Einzelhändler*innen, Gastronomen und Dienstleistungsbetriebe profitieren werden.
Der Stadtgutschein im EC-Karten Format passt perfekt in jeden Geldbeutel. Natürlich gibt es auch eine passende, schicke Geschenkverpackung. Gestaltet mit bekannten Lorscher Motiven, hat der Gutschein sowohl ein zeitloses als auch elegantes Design mit einem hohen Wiedererkennungswert. Dargestellt in Form eines Reliefs finden sich das Alte Rathaus, der Tabakbrunnen und das Palais von Hausen auf der Karte wieder, natürlich darf auch die Torhalle nicht fehlen.
Erworben werden kann der Gutschein in ausgewählten Verkaufsstellen wie der Büromaus, bei Eva Florales und mehr, in der Stadthaus-Apotheke und der Tourist-Information NibelungenLand. Großbestellungen von z.B. Vereinen oder Unternehmen ab einem Volumen von 10 Gutscheinkarten können bei der Entwicklungsgesellschaft Lorsch mbH, die auch Betreiber des Stadtgutscheins ist, in Auftrag gegeben werden.
Für Kurzentschlossene oder Interessierte, die eine digitale Gutscheinvariante bevorzugen, gibt es die Möglichkeit, sich den Lorscher Stadtgutschein als PDF schnell und einfach von der Homepage www.stadtgutschein-lorsch.de downzuloaden. Dort findet man auch alle Informationen rund um den Gutschein und vor allem eine Übersicht der Betriebe, bei denen der Gutschein eingelöst werden kann. Vom Einzelhandel, über Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieben bis hin zur Kultur – Hier ist für jeden etwas dabei.
Egal ob im Kartenformat oder digital, der Gutschein kann in jedem Fall mit dem Wunschbetrag erstellt und in Teilbeträgen eingelöst werden. Dies ermöglicht ein hohes Maß an Flexibilität für den Beschenkten. Also ein ideales Geschenk für „Jung“ und „Alt“ und für jeden Anlass geeignet. Da die Karte wiederaufladbar ist, ist der Lorscher Stadtgutschein durchaus eine Alternative zum klassischen Taschengeld für die Kinder. Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt 3 Jahre.
Auch für Arbeitgeber ist der neue Stadtgutschein interessant, denn diese können ihren Mitarbeiter*innen den Gutschein, monatlich mit einem Wert von bis zu 50,00 EURO als steuerfreien Sachbezug zur Verfügung stellen. Ein geeignetes Modul zur Mitarbeiterbindung, Förderung des eigenen Standorts, Honorierung von Leistung, aber auch als Geschenkidee zu Jubiläen, Weihnachten oder Geburtstagen.
Alle Interessierten dürfen sich gerne für weitere Informationen oder Fragen an die Entwicklungsgesellschaft Lorsch, info@stadtgutschein-lorsch.de, Tel.: 06251-5847813 wenden.
Die Entwicklungsgesellschaft möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass der Klostertaler OHNE Jahresprägung zum Ende des Jahres seine Gültigkeit verliert. Die Klostertaler mit der Prägung 2020 sind noch bis Dezember 2024, mit der Prägung 2022 noch bis 31.12.2026 gültig.
Um den Übergang zwischen Stadtgutschein und Klostertaler zu erleichtern, würden es alle Beteiligten begrüßen, wenn die, sich im Umlauf befindlichen Klostertaler schnellstmöglich eingelöst werden würden.