DIGI-Zuschuss - Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt auch in diesem Jahr wieder Mittel zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

2023 gibt es vier stichtagsbezogene Förderaufrufe (08.03.2023, 10.05.2023, 12.07.2023 und 04.10.2023), an denen sich Interessenten analog der vorangegangenen Förderaufrufe über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben können.

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

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